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SEIMAS BESCHLOSS DAS GESETZ ZUR ENTSCHÄDIGUNG DER JÜDISCHEN GLAUBENSGEMEINDEN

21. Juni 2011 In Anerkennung eines bedeutenden Beitrages, den die jüdische Gemeinde Litauens für die litauische Kultur und den gesellschaftlichen Fortschritt bis zum Zweiten Weltkrieg geleistet hat sowie der Okkupation Litauens und des Holocausts als des Ausgangs für eine umfassende Vernichtung der jüdischen Existenz, und mit dem Versuch, die historische Gerechtigkeit wiederherzustellen und mit gutem Willen die rechtswidrige Beschlagnahmung des unbeweglichen Vermögens der jüdischen Glaubensgemeinden Litauens während der Okkupationen durch die totalitären Regimes zu entschädigen, hat der Seimas beschlossen, das Gesetzt des guten Willens zur Wiedergutmachung des Vermögensverlustes der jüdischen Glaubensgemeinden (Gesetzesentwurf Nr. XIP-968(4) zu verabschieden. Mit 82 Ja-Stimmen gegen sieben Nein-Stimmen bei 16 Enthaltungen wurde das Gesetz angenommen.

Das Gesetz, in dem die Höhe, die Zahlungstermine, die Verfahrensweise sowie die Verwendungsbestimmungen der Entschädigung für die Vermögenswerte der jüdischen Glaubensgemeinden Litauens festgelegt sind, sieht vor, das rechtswidrig beschlagnahmte Vermögen der jüdischen Glaubensgemeinden Litauens während der Okkupationen durch die totalitären Regimes zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung wird 128 Millionen Litas betragen und aus dem Staatshaushalt an den von der Regierung betrauten Entschädigungsfonds ausgezahlt. Wie in dem Erklärungsschreiben angeführt, wurde die Höhe der Entschädigung in Beachtung der finanziellen Möglichkeiten des Staates, der Rechercheergebnisse des Litauischen Archivdepartements nach den Dokumenten, die das verbliebene Vermögen der jüdischen Gemeinden nachweisen, sowie der durch die Registerzentrale erfolgten Vermögensbewertung festgelegt.

Die Auszahlung der Entschädigung wird am 1. Januar 2013 beginnen und am 1. März 2023 enden. Es ist vorgesehen, die Entschädigung jährlich gemäß der finanziellen Verfasstheit des Staates auszuzahlen. Die jährliche Entschädigungshöhe wird von dem Seimas bei der Bestätigung des Staatshaushalts berechnet. Unter Berücksichtigung des hohen Alters der jüdischen Einwohnerschaft, die während des Zweiten Weltkrieges in Litauen lebte und in dieser Zeit Opfer der totalitären Regimes wurde, wurde im Gesetz festgelegt, einen Teil der Entschädigung (d.h. 3 Millionen Litas) im Jahre 2012 auszuzahlen.

In dem Gesetz ist zudem die Möglichkeit vorgesehen, als Entschädigung des Vermögensverlustes der jüdischen Gemeinden das sich im staatlichen Besitz befindende Vermögen – Gebäude bzw. deren Teile – an den von der Regierung betrauten Entschädigungsfonds zu übertragen. Wenn die Regierung beschließt, das staatliche Vermögen an den Entschädigungsfonds zu übertragen, wird sich die monetäre Summe der Entschädigung entsprechend dem Wert des zu übertragenden Vermögens verringern. Dieser Wert wird gemäß den Daten der Registerzentrale berechnet.

Um zu gewährleisten, dass die finanzielle Entschädigung zweckmäßig verwendet wird und zur Aktivitätsförderung der jüdischen Glaubensgemeinde Litauens beiträgt, wurden die rechtlichen Schutzmaßnahmen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die finanzielle Entschädigung ausschließlich für die Zwecke der Religions-, Kultur-, Gesundheits-, Sport-, Bildungs-, sowie Forschungsförderung der in Litauen lebenden und während des Zweiten Weltkrieges in Litauen zu den Opfer der totalitären Regimes geworden Juden verwendet werden kann. Das übertragene unbewegliche Vermögen wird ebenso nur für die Zwecke der Religions-, Kultur-, Bildungs-, sowie Forschungsförderung der Juden verwendet werden können.

Gemäß den heute geltenden Gesetzen wurden den jüdischen Glaubensgemeinden bloß die Gebetshäuser – Synagogen – übergeben und nur solche, die einen eindeutigen Nachfolger der Besitzrechte vorweisen konnten. Die Wiedergutmachung bezüglich des übrigen Vermögens der jüdischen Glaubensgemeinden kann unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wiederherstellung der Rechte der Glaubensgemeinschaften auf das bestehende Vermögen nicht vollzogen werden, weil aufgrund der historischen Gegebenheiten (die bis zum Holocaust in verschiedenen Städten Litauen bestandenen und in dem wirtschaftlichen Leben des unabhängigen Litauens sich aktiv beteiligenden jüdischen Glaubensgemeinschaften wurden praktisch vernichtet, während die neuen nicht gegründet wurden) die Nachfolger der Besitzrechte nicht vorhanden sind.