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INTERNATIONALES GREMIUM BILLIGT BESCHWERDEN LITAUENS WEGEN KERNKRAFTWERKES IN BELARUS

Der Umsetzungsausschuss der Espoo-Konvention hat anerkannt, dass die Einwände Litauens gegenüber der Republik Belarus hinsichtlich des Baus des Kernkraftwerkes im Kreis Ostrowez (Astravas) begründet sind.

Der Ausschuss hat beschlossen, dass die Republik Belarus im Hinblick auf die Informierung der Gesellschaft des Nachbarlandes, die Zurverfügungstellung der Dokumente zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die Prüfung alternativer Wirtschaftstätigkeiten sowie die endgültige Entscheidung der Zulässigkeit der Tätigkeiten gegen die Vorschriften der Espoo-Konvention verstoßen hat.

Die Republik Belarus wurde aufgefordert, das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Espoo-Konvention fortzusetzen, damit alle Fragen Litauens beantwortet und alle Kommentare bewertet werden.

Die Republik Belarus wurde zudem verpflichtet, die endgültige Entscheidung über die Baustelle des Kernkraftwerkes nach den Vorschriften der Espoo-Konvention zu treffen, d. h. sie muss auf der Basis der Beschlüsse der Umweltverträglichkeitsprüfung und der bilateralen Konsultationen erfolgen.

Trotz wiederholter offizieller Anfragen Litauens bleiben die Fragen zu den Standards nuklearer Sicherheit und zur Einhaltung der Umweltvorschriften bisher unbeantwortet.

Im Juni 2011 reichte Litauen wegen der Handlungen der Republik Belarus, die die Vorschriften des Espoo-Übereinkommens verletzen, eine Beschwerde an den Umsetzungsausschuss und an das Sekretariat der Espoo-Konvention ein.

Das Kernkraftwerk in Ostrowez (Astravas) wird etwa 50 km von der litauischen Hauptstadt Vilnius gebaut.