Auswärtiger Ausschuss des Seimas
der Republik Litauen
Erklärung
über die Einladung Georgiens und der Ukraine zum Beitritt zum
NATO-Aktionsplan
Der Auswärtige Ausschuss
unter Hervorhebung des historischen Erfolges der NATO-Erweiterung, die zur Grundlage für Sicherheit und Stabilität in Mittel- und Osteuropa wurde;
in Anerkennung der Tatsache, dass der Einigungsprozess des freien und friedlichen Europas noch nicht abgeschlossen ist und die euroatlantische Integration der Staaten, die den demokratischen Weg gewählt haben, das jahrzehntelang verfolgte Ziel Europas umsetzen lässt und den Ausbau der Sicherheit und Stabilität europaweit und außerhalb sichern wird;
Eingedenk der bedeutenden Erfahrung der Vilnius-Gruppe und in der Unterstützung des Prinzips der offenen Tür der NATO-Erweiterung, die die Beitrittschancen für die demokratischen Staaten öffnet, die willig und fähig sind die Verpflichtungen zu übernehmen;
unter Hervorhebung der Tatsache, dass Georgien und die Ukraine den Weg der Demokratie, Rechtsherrschaft und der euroatlantischen Werte eingeschlagen haben;
in Anerkennung der Fortschritte Georgiens und der Ukraine bei der Umsetzung der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Reformen sowie eines gewichtigen Beitrages Georgiens und der Ukraine zur internationalen und regionalen Sicherheit und zu den internationalen Einsätzen;
unter Feststellung der Tatsache, dass Georgien und die Ukraine mittlerweile wichtige NATO-Partner sind und unter vielen Aspekten den Bündnismitgliedern gleichen sowie zusammen mit ihnen die Sicherheit in der euroatlantischen Region und außerhalb schaffen;
in Anbetracht der Tatsache, dass Georgien und die Ukraine, die souveränen und zielbewussten Staaten, den Antrag für den Beitritt zum NATO-Aktionsplan gestellt haben;
in Anerkennung der Tatsache, dass der Beitritt zum NATO-Aktionsplan keine Mitgliedschaft bedeutet und dass die Bewerberstaaten erst nach der Bewertung des Reformfortschrittes und der Fähigkeiten, die Verpflichtungen zu übernehmen, als Mitgliedsstaaten gelten werden;
unter Feststellung der Tatsache, dass der NATO-Aktionsplan sowohl für die Bewerberstaaten bei der Durchführung der Reformen, als auch für das Bündnis selbst bei den Beratungen der Bewerberstaaten während dieses Prozesses effektiv und nützlich ist;
unter Betonung der Tatsache, dass nur ein NATO-Mitgliedstaat ein Veto- oder Kontrollrecht über die Entscheidungen des Bündnisses hat;
unter Hervorhebung der Tatsache, dass der Verzug einer positiven Antwort auf Antrag Georgiens und der Ukraine dem NATO-Aktionsplan beizutreten zur Stabilität und Sicherheit im euroatlantischen Raum nicht beitragen, die wichtigen NATO-Partnerstaaten und ihre Bürger enttäuschen und einen negativen Eindruck über die vom Bündnis geschätzten Werte und den freien Entscheidungswillen schaffen würde –
fordert NATO-Verbündete auf, während des NATO-Gipfels am 2.- 4. April 2008 in Bukarest Georgien und die Ukraine einzuladen, dem NATO-Aktionsplan beizutreten.
Justinas Karosas
Vorsitzender des Ausschusses